Erneuerbare Energien

Stand dieser Seite: 24.06.2025

Die Themen Windenergie an Land, Photovoltaik, wohnbaulicher Entwicklungsrahmen sowie großflächiger Einzelhandel sind in den Regionalplänen Wind bzw. im Landesentwicklungsplan geregelt.
Mit dem Runderlass vom 23. Juni 2015 – StK LPW –Az. 500.99 hat die Landesplanungsbehörde die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und die Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für die Planungsräume I bis III neu festgelegt. Im Januar 2015 hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Windenergie-Eignungsgebiete der Regionalplanung für zwei Planungsräume im Land für unwirksam erklärt.

Seit der Überarbeitung der Kriterien gab es im Jahr 2016, 2018 und 2020 jeweils ein Beteiligungs-verfahren. Die Gemeinde Fitzbek hat die Teilaufstellung der Regionalpläne zum Thema „Windenergie“ sowie die Fortschreibung zum Landesentwicklungsplan zum Thema „Wind“ zur Kenntnis genommen. Es sind zwei Potenzialflächen ausgewiesen, ein Vorranggebiet ist bis heute nicht vorgesehen.
Mit der Energiekrise und die daraus resultierenden Ziele der Energiewende von Bund und Land, besteht nun die Möglichkeit, dass die bis heute ausgewiesenen Potentialflächen zu Vorrangflächen heraufgestuft werden. Dieses haben nun unsere Landeigentümer zum Anlass genommen, sich über eine Verwirklichung von zwei Windparks zu informieren. Eine erste Informationsveranstaltung fand am 15. Nov. 2023 für alle in der Gaststätte „Zur alten Diele“ statt.

Die Landesregierung hat am 11. Juni 2024 den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie beschlossen. Mit dem LEP Windenergie setzt das Land geänderte Anforderungen des Bundesrechts um. 36 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete ausweisen dürfen. Im Rahmen der aktuell in Erarbeitung befindlichen Regionalpläne Windenergie werden Vorranggebiete in einer Positivplanung ausgewiesen, die Ausschlusswirkung außerhalb dieser Gebiete fällt weg. Darüber hinaus können Gemeinden im Wege von Bauleitplanungen Windenergiegebiete dort festlegen, wo Ziele der Raumordnung und weitere Abwägungsbelange nicht entgegenstehen.

Am 29. April 2025 hat die Landesregierung einem zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie zugestimmt. 35 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung sollen bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete ausweisen dürfen. Darüber hinaus gibt es eine Plankarte der Ausschlusskriterien (Ziele der Raumordnung), deren Gebietskulisse noch nicht in anderen Planwerken dargestellt ist.

Der erste Entwurf des LEP Windenergie war 2024 in ein öffentliches Beteiligungsverfahren gegeben worden. Nach Auswertung der rund 1.800 abgegebenen Stellungnahmen hat die Landesregierung entschieden, dass ein zweiter Planentwurf erforderlich ist. Darin wurden einige Regelungen noch einmal verändert oder Abgrenzungen angepasst.

Zum zweiten Entwurf der LEP-Teilfortschreibung findet erneut ein öffentliches Beteiligungsverfahren statt, das am 13. Mai 2025 im Amtsblatt Schleswig-Holstein bekanntgemacht wird. Es startet am 21. Mai 2025 und endet mit Ablauf des 21. Juli 2025.

Alle Unterlagen der Teilfortschreibung (Landesverordnung, Plantext, Plankarte und Umweltbericht) stehen bereits jetzt auf der Online-Beteiligungsplattform BOB-SH zur Verfügung. Ab dem 21. Mai 2025 können Sie auf der Online Beteiligungsplattform BOB-SH zu dem zweiten Entwurf der LEP-Teilfortschreibung Stellung nehmen.

Alle Informationen können hier auf unserer Homepage unter der Rubrik „Erneuerbare Energien“ eingesehen und verfolgt werden. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann die Unterlagen beim Bürgermeister im Denkmalsweg 21 einsehen bzw. erhalten.

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