Aktualisierung vom 10.04.2017:
Seit dem Fund eines verendeten Wildvogel in der Gemeinde Mühlenbarbek am 03.2.2017 und in der Gemeinde Hitzhusen am 08.03.2017 liegt Fitzbek in einem Beobachtungsgebiet. Mit dem 08.04.2017 wurden die Auflagen für ein Beobachtungsgebiet seitens der Kreisverwaltung wieder aufgehoben.
Tierseuchenrechtliche Verfügung über die Aufhebung und Neufassung der Anordnung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest:
Kreis Steinburg Bekanntmachung Nr.47/2017 – Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung
In Fitzbek wurden zwischenzeitlich zwei verendete Wildvögel aufgefunden. Die amtliche Untersuchung im Veterinäramt Itzehoe hat ergeben, dass beide Vögel nicht an der Geflügelpest verendet sind.
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Beitrag vom 03.02.2017:
In der Gemeinde Mühlenbarbek ist am 02.02.2017 die Geflügelpest bei einem verendeten Wildvogel amtlich festgestellt worden. Zur Eindämmung der Tierseuche sind um den Fundort des verendeten Wildvogels ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern nach der Geflügelpest-Verordnung festgelegt worden.
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung vom 03.02.2017
Fitzbek liegt innerhalb des Beobachtungsgebietes.
Was bedeutet dieses für uns?
Für das Beobachtungsgebiet gelten bis auf Weiteres folgende Schutzmaßnahmen:
1. Sämtliches Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten
und Gänse) eines Bestandes ist
a) in geschlossenen Ställen oder
b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) besteht, ausnahmslos zu halten.
Hierzu wird auch auf die Allgemeinverfügung des Landrats des Kreises Steinburg vom 09.11.2016 zur Aufstallungspflicht verwiesen.
Allgemeinverfügung Geflügelpest Kreis Steinburg
2. Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse hält, hat dies dem Kreis Steinburg, Der Landrat, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Viktoriastraße 16, 25524 Itzehoe, Telefon 04821-69324, Telefax: 04821-69361, E-Mail: veterinaeramt@steinburg.de, unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes unverzüglich mitzuteilen, soweit dies bisher unterblieben ist. Für die Mitteilung steht auf der Internetseite www.steinburg.de ein Formblatt zum Herunterladen bereit.
3. Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.
4. Gehaltene Vögel dürfen aus einem Bestand nicht verbracht werden.
5. Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.
6. Federwild darf nur mit meiner vorherigen Genehmigung oder aufgrund einer von mir erteilten Anordnung gejagt werden.
Ich habe ein totes Tier gefunden. Was ist zu tun?
Tote Wildvögel wie Enten, Raubvögel, Möwen, Krähen etc. – keine Singvögel – sollten grundsätzlich eingesammelt und zwecks Probenentnahme bei den Ämtern abgegeben werden. Das Einsammeln sollte nur unter persönlichen Schutzmaßnahmen erfolgen, d.h. zumindest Handschuhe und Mundschutz verwenden (auch wenn sich diese Viren sehr gut mittels Spülmittel und Wasser entfernen lassen).
Den Fund können Sie unter Tel.: 0176–11169005 bei der eingerichteten Bereitschaft des Veterinäramts melden, sofern sie Kadaver – insbesondere mehrere an einem Platz – finden oder Fragen zur eigenen Haltung haben. Während der Geschäftszeiten können Bürgerinnen und Bürger sich im Fall von aufgefundenen Wildvögeln der beschriebenen Arten auch gern an das Ordnungsamt des Amtes Kellinghusen Tel.: 04822-370117 wenden.
Gerne dürfen Sie sich auch bei unserem Bürgermeister Axel Peters direkt unter Tel.: 881525 oder Mobil 0173 2191040 melden.
Was ist die “Geflügelpest / Vogelgrippe”? Wo kommt sie vor? Wie kann man sich schützen?
Das Friedrich-Loeffler-Institut informiert auf seinen Seiten ausführlich.
Friedrich-Loeffler-Institut
Weitere Informationen des Landes Schleswig-Holstein:
Land Schleswig-Holstein zur Geflügelpest