Info über Katzenschutzverordnung ab 01.07.2026

Die Landesregierung hat in der vergangenen Woche die Verordnung über den Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung) im Kabinett beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Juli in Kraft. Für bereits gehaltene Freigängerkatzen gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Künftig gilt: Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang gewährt, muss diese kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Wohnungskatzen, die das Haus nicht verlassen, sind von den Regelungen nicht betroffen. Infos zu den wesentlichen Regelungen entnehmen Sie bitte der Info des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages oder der Webseite des Landes Schleswig-Holstein (Link in der Info des SH-GT):

pdf[SHGT-Info-intern] Nr. 153/26 Katzenschutzverordnung gilt ab dem 1. Juli 2026

Naturpark Aukrug: Aukruger Bienenweide, Saatgutausgabe

Auch in diesem Jahr rufen Naturpark Aukrug e.V., Naturschutzring Aukrug e.V. und ERNA e.V. dazu auf, mit der Aukruger Bienenweide ein paar QM ihres Gartens an Ihre tierischen Mitbewohner abzugeben. Den Bienen, Schmetterlingen und Hummeln vor der eigenen Haustür zu helfen ist ganz einfach:
Wer ein Stückchen Garten übrig hat, kann die Aukruger Bienenweide aussäen und so bis in den Herbst hinein einen reich gedeckten Tisch an Pollen und Nektar anbieten. Die einjährige Blühmischung enthält:
34,5% Buchweizen, 18% Öllein, 14% Phacelia, 11% Sonnenblumen, 3% Dill, 3% Kulturmalve, 3% Inkarnatklee, 3% Leindotter, 2,5% Perserklee, 2,5% Alexandrinaklee, 2,5% Serradella, 2,5% Sommerwicken und 0,5% Ringelblume.

Die Aussaat sollte mit 2g/m² ab Mai nach dem letzten Frost erfolgen. Im Sommer kann man sich dann an dem geschäftigen Treiben und der bunten Vielfalt erfreuen. Nach den letzten erfolgreichen Jahren warten schon viele Privatgärtner in der Naturparkregion auf den Startpunkt und wir freuen uns, dass es auch 2026 wieder summt und brummt. Das Saatgut kann kostenfrei und in haushaltsüblichen Mengen an drei Ausgabestellen (s.u.) abgeholt werden. Ein kleiner Tipp: Nach dem Verblühen bleiben die Stängel bis Ende April des Folgejahres als Überwinterungshilfe stehen und anschließend eignen sie sich hervorragend zum Bestücken einer Insekten-Nisthilfe für Konservendosen, Insektenhotel & Co. Die Ausgabe des Saatgutes erfolgt ab Montag den 04. Mai 2026 an folgenden Ausgabestellen:

  • Frischemarkt Stave Luhnstedt, Dörpstraat 22, 24816 Luhnstedt, Mo. – Fr.: 5.30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Tourist-Info im historischen Rathaus, Am Markt 9, 25548 Kellinghusen, Di. – So.: 10:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
  • Melly`s Blumenzauber, Bargfelder Straße 1, 24613 Aukrug, Mo, Di, Do & Fr.: 9:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr, Sa: 09:00-13:00

Wir freuen uns auf einen blühenden Naturpark, gemeinsam für Mensch, Natur und Landschaft!
Naturschutzring Aukrug e.V., ERNA e.V. & Naturpark Aukrug e.V.

Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein: Aufstallungspflicht zum Schutz vor der Geflügelpest im Kreis Steinburg ab dem 1. November 2025

Der Kreis Steinburg hat mit der Bekanntmachung Nr. 86/2025 zum Amtlichen Mitteilungsblatt für den Kreis Steinburg die Aufstallung von Geflügel zum Schutz vor der Einschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV/Geflügenpest) für den Kreis Steinburg angeordnet

„Sämtliches im Kreis Steinburg gehaltenes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind ab Samstag, den 1. November 2025 ausschließlich

a. in geschlossenen Ställen oder

b. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss (Schutz-vorrichtung)

zu halten.“

Das Amtliche Mitteilungsblatt für den Kreis Steinburg (Bekanntmachung Nr. 86/2025) mit dem vollständigen Inhalt der Allgemeinverfügung können Sie hier abrufen:

linkZum Amtlichen Mitteilungsblatt für den Kreis Steinburg – Bekanntmachung Nr. 86/2025

Weitere Informationen und Updates sind auf der Homepage des Kreises Steinburg zu finden:

linkKreis Steinburg

Basis-Gesundheitsbericht für den Kreis Steinburg

Die Kreisverwaltung Steinburg hat den ersten Basis-Gesundheitsbericht erarbeitet und veröffentlicht. Dieser bietet mit einem weiten Themenspektrum umfassende Einblicke in die gesundheitliche Lage der Bevölkerung im Kreis Steinburg – welche insgesamt zufriedenstellend ist. Die Kennzahlen liegen größtenteils im Bereich des Durchschnitts aller Kreise und kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins.

Neben einer Vielzahl an Informationen zur demografischen Struktur, zur Gesundheit und zum Gesundheitsverhalten der Bevölkerung, gibt es weitere Angaben über die gesundheitliche Versorgungslage sowie zu den zentralen Einflussfaktoren. Weiter bietet der Basis-Gesundheitsbericht Raum, tiefergehend in die verschiedensten Themenbereiche einzutauchen. Der Basis-Gesundheitsbericht steht für eine intensive Auseinandersetzung mit der Gesundheit aller Einwohner*innen des Kreises Steinburg und potentieller Einflussfaktoren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Basis-Gesundheitsbericht ein unverzichtbares Instrument ist, um eine gesundheitsorientierte Politik zu gestalten und durch Maßnahmen die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern. Den hier angesprochenen Basis-Gesundheitsbericht und weitere Informationen im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung finden Sie auf der Kreisseite unter folgendem Link:

 
pdfKreis Steinburg – Basis-Gesundheitsbericht