Info über Katzenschutzverordnung ab 01.07.2026

Die Landesregierung hat in der vergangenen Woche die Verordnung über den Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung) im Kabinett beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Juli in Kraft. Für bereits gehaltene Freigängerkatzen gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Künftig gilt: Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang gewährt, muss diese kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Wohnungskatzen, die das Haus nicht verlassen, sind von den Regelungen nicht betroffen. Infos zu den wesentlichen Regelungen entnehmen Sie bitte der Info des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages oder der Webseite des Landes Schleswig-Holstein (Link in der Info des SH-GT):

pdf[SHGT-Info-intern] Nr. 153/26 Katzenschutzverordnung gilt ab dem 1. Juli 2026