Lärm in der Nachbarschaft: Was ist erlaubt und was nicht?

Liebe Fitzbekerinnen und Fitzbeker,

wiederholt erreichen mich Beschwerden einzelner, die sich über den Lärm des Rasenmähens in ihrer Nachbarschaft. Hierzu möchte ich auf die folgende Bestimmung hinweisen:

Nach der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) ist es verboten, in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie in Sondergebieten (z.B. Kurgebieten), Rasenmäher (auch sog. lärmarme Geräte) mit Elektro- oder Benzinmotor an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen (Montag bis einschl. Samstag) zwischen 20.00 und 7 Uhr im Freien zu benutzen. Das Verbot gilt auch für die Benutzung von Vertikutierern, Rasentrimmern, Heckenscheren, tragbaren Kettensägen usw.

link32. BImSchV, § 7 Betrieb in Wohngebieten

 

link32. BImSchV, Anhang

 

Kurz um: Montag bis Samstag von 07:01Uhr bis 19:59Uhr ist Rasenmähen erlaubt Eine Mittagsruhe ist nicht vorgesehen An Sonn- und Feiertagen ist es ganztägig verboten.

Ich wünsche mir, dass sich bitte alle an die Vorgaben halten und würde mich freuen, wenn es zusätzlich möglich wäre, eine freiwillige Mittagspause von 12:00Uhr bis 15:00Uhr einzuhalten.

Danke und viele Grüße,
Axel Peters
-Bürgermeister-